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   VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21   

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VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21 (https://dejure.org/2022,53601)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04.05.2022 - 4 K 374/21 (https://dejure.org/2022,53601)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 4 K 374/21 (https://dejure.org/2022,53601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21
    Eine mit dem das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz der Chancengleichheit nicht zu vereinbarende, unzulässige Verschiebung des Bewertungsmaßstabs ist indes anzunehmen, wenn die Prüferin bzw. der Prüfer ohne Vorliegen substantiierter Einwendungen des Prüflings im Überdenkungsverfahren eine von der ursprünglichen Bewertung abweichende Gewichtung der Vorzüge und Mängel der Bearbeitung vornimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 -, juris Rn. 18 f.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 -, juris (Leitsatz und Rn. 18).

    Die Ausführungen in dem Schreiben, "Eine mit dem das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz der Chancengleichheit nicht zu vereinbarende, unzulässige Verschiebung des Bewertungsmaßstabs ist indes anzunehmen, wenn die Prüferin bzw. der Prüfer ohne Vorliegen substantiierter Einwendungen des Prüflings im Überdenkungsverfahren eine von der ursprünglichen Bewertung abweichende Gewichtung der Vorzüge und Mängel der Bearbeitung vornimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 -, juris Rn. 18 f.)", deuten auf ein "gestuftes" Verfahren hin, wonach der Prüfer oder die Prüferin sich in einem ersten Schritt darüber klar werden soll, ob er oder sie substantiierten Rügen hinsichtlich einer Einzelbewertung folgt und gegebenenfalls im zweiten Schritt überprüfen muss, ob er oder sie deswegen zu einer veränderten Gewichtung der Vorzüge und Mängel und darauf beruhend auf eine andere Gesamtnote kommt.

    Das vom Beklagten herangezogene und in dem Schreiben vom 16. September 2020 zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 -, juris Rn. 18 f., enthält weder den konkreten, im Schreiben zitierten Satz noch einen entsprechenden Rechtsgedanken.

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21
    Ändert die Prüferin bzw. der Prüfer eine Einzelbewertung, weil sie bzw. er den Einwänden Rechnung trägt, muss sie bzw. er weiter entscheiden, ob dies Auswirkungen für die Benotung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16-, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 24 Februar 1993 - 6 C 35.92 -, juris Rn. 25, 27).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, juris Rn. 28.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21
    BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris.
  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21
    Ändert die Prüferin bzw. der Prüfer eine Einzelbewertung, weil sie bzw. er den Einwänden Rechnung trägt, muss sie bzw. er weiter entscheiden, ob dies Auswirkungen für die Benotung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16-, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 24 Februar 1993 - 6 C 35.92 -, juris Rn. 25, 27).
  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21
    BVerwG, Beschluss vom 05. März 2018 - 6 B 71/17, 6 PKH 6/17 -, juris, Rn. 8.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1995 - 4 S 980/94

    Korrektur einer Prüfungsentscheidung im Falle einer Teilprüfung; Irrtum der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.05.2022 - 4 K 374/21
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 4 S 980/94 -, juris Rn. 23.
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